Durchführungsbestimmungen

AUSTRAGUNGSMODUS:

Der Innviertler Fußballcup wird im K.O.-System ohne Rückrunde ausgetragen (bei Gleichstand nach der regulären Spielzeit sofort Elfmeterschießen!), wobei Gegner und Platzwahl öffentlich ausgelost werden. Die klassenhöheren Vereine haben immer auswärts anzutreten. Bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung. Wenn zwei klassengleiche Vereine in der nachfolgenden Runde aufeinander treffen, so hat jener Verein Heimrecht, der zuletzt auswärts gespielt hat. Hatten beide Vereine Heimvorteil oder ein Auswärtsspiel, entscheidet das Los. Sollte ein Verein seinen Platz nicht benützen können, so findet das Spiel automatisch auf der Anlage des zugelosten Gegners statt. Alle Spiele werden über das Netzwerk des OÖFV abgewickelt.
NEU: In der 1. Hauptrunde werden die Mannschaften regional in 2 „Töpfe“ eingeteilt.

SPIELBERECHTIGUNG:

Teilnahmeberechtigt sind alle Kampfmannschaften, die an einem Bewerb des OÖFV teilnehmen und aus der Region Innviertel kommen bzw. vom Cupkomitee eingeladen werden. Demzufolge darf an einem Cupspiel jeder Spieler teilnehmen, der am Tag des Spieles für seinen Verein spielberechtigt ist und den Amateurstatus besitzt. Die Stammspieler und U22-Regelung wird bei den Cupspielen nicht angewendet. Bei den Cupspielen können insgesamt fünf Spieler ausgetauscht werden (Gleiche Regelung wie Meisterschaft). Diese müssen vor Spielbeginn am Spielbericht aufscheinen. Pro Verein ist nur eine Mannschaft (KM oder 1b) teilnahmeberechtigt.

Nimmt ein Verein mit einer 1b-Mannschaft teil, so ist vor dem ersten Spiel eine Kaderliste mit maximal 18 Spielern zu nennen. Nur diese gemeldeten Spieler sowie zusätzlich Nachwuchsspieler (bis U18) dürfen während des gesamten Bewerbs eingesetzt werden.

SPIELTERMINE: 

Die Termine werden vom Cupkomitee vor Beginn des Bewerbes festgelegt. Im beiderseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung des Cup-Komitees können Spiele auch vorverlegt und unter Flutlicht durchgeführt werden, wenn dieses kommissioniert ist. Spielabsagen wegen Unbenutzbarkeit des Platzes dürfen nur vom nominierten Verbandsschiedsrichter vorgenommen werden. Der Gegner und das Cup-Komitee sind sofort von der Absage zu verständigen. Ein abgesagtes Cupspiel muss am darauf folgenden Tag nachgetragen werden. Bei Nichteinigung zwischen den Vereinen ist der jeweils letztgenannte Spieltermin zugleich der Spieltermin.

Mannschaften, die auch am Landescup teilnehmen, können den Spieltermin der 3.Hauptrunde bestimmen.

AUSLOSUNG:

Nach der 1.Hauptrunde werden die Paarungen der 2. Hauptrunde und die der 3. Hauptrunde öffentlich ausgelost. Die Spieltermine sind von den Vereinen bis zum darauffolgenden Montag (12 Uhr) an das Cupkomitee zu übermitteln bzw. selber im Fussballonline einzutragen. Ansonsten werden die Spieltermine vom Cupkomitee festgelegt. Das Finale und das Spiel um Platz 3 finden an einem vom Cup-Komitee noch zu bestimmenden Ort statt. Die vier Teilnehmer werden zur Entscheidung eingeladen und können sich um die Austragung bewerben.

PROTESTE:

Proteste sind innerhalb von 24 Stunden nach dem Spiel schriftlich dem Cupkomitee per E-Mail an organisation@innviertlercup.at zu übermitteln. Protestgebühr: 150 EURO

LEITUNG:

Die Durchführung des Bewerbs obliegt dem Innviertler Cup-Komitee, das in allen Angelegenheiten, außer in Disziplinarfällen, endgültig entscheidet. Die Spiele werden von Verbandsschiedsrichtern geleitet. Bis zur 3.Hauptrunde wird nur auf Wunsch eine 3er Besetzung angefordert. Die Assistenten sind dabei von den Vereinen durch Hilfsschiedsrichter zu besetzten. Ab dem Halbfinale werden alle Spiele mit drei Schiedsrichtern besetzt.

FINANZIELLE BESTIMMUNGEN:

Bei sämtlichen Spielen (ausgenommen Finaltag) erfolgt eine Teilung der Nettoeinnahmen (das sind Bruttoeinnahmen abzüglich der Schiedsrichtergebühren). Andere Ausgaben können nicht geltend gemacht werden. Der Heimverein trägt einen allfälligen Fehlbetrag. Schiedsrichtergebühr: Es gilt die Gebühr des niederklassigen Vereines. Jeder Verein ist berechtigt, 2 Kassiere mit Einschaurecht in die Gebarung zu stellen. Der Reingewinn vom Finaltag wird auf die vier teilnehmenden Vereine aufgeteilt.

ANMELDEGEBÜHR:

Diese beträgt 70 Euro und ist bis spätestens vor der Auslosung auf das Konto bei der Raiffeisenbank Region Altheim (IBAN: AT98 34030 00000212530, BIC: RZOOAT2L030) zu überweisen.

EINTRITTSPREISE:

Hauptrunde: mindestens 5 Euro. Jugendliche ab 15 Jahren, Pensionisten und Bundesheer zahlen jeweils mindestens 4 Euro. Frauen haben generell freien Eintritt! Höhere Eintrittspreise sind nach Einigung zwischen den Vereinen erlaubt. Die Eintrittspreise für die Finalspiele werden vorher gesondert festgelegt. Dauerkarten sind ungültig. Mitglieder des Cup-Komitees haben bei allen Spielen freien Eintritt (Cup-Ausweis).

NICHTANTRETEN:

Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten und festgesetzten Spiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafbeglaubigt. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an das Cupkomitee einen Betrag von 150 Euro zu bezahlen, der an den Gegner überwiesen wird.

AUSSCHLÜSSE:

Die Spiele des Cups fallen unter die Zuständigkeit des Strafausschusses des OÖ Fußballverbandes. Gelbe und Gelb-Rote Karten ziehen KEINE Sperren nach sich!

FREIKARTEN:

Der Gastverein erhält 5 Freikarten für Funktionäre. Weiters haben 18 Spieler und Trainer freien Eintritt.

Termine

29. Mai 2024 - 19:00

Auslosung

Therme Geinberg

29. Mai 2024 - 19:00

4. - 7. Juli 2024

1.Runde

11. - 14. Juli 2024

2.Runde

11. - 14. Juli 2024

18. - 20- Juli 2024

3.Runde

22./23. Juli 2024

Halbfinale

22./23. Juli 2024

27. Juli 2024

Finale

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