Austragungsmodus:
Für die Vorrunde am 11. und 12. Juli 2009 gilt ein eigener Modus ! Ab der 1. Hauptrunde werden die Cupspiele im k.o.-System
ausgetragen (bei Gleichstand nach der regulären Spielzeit sofort
Elfmeterschießen!), wobei Gegner und Platzwahl öffentlich ausgelost
werden (Freitag, 26. Juni 2009, 20 Uhr, im Gasthaus Knechtelsdorfer in
Antiesenhofen). Die klassenhöheren Vereine haben immer auswärts anzutreten.
Bei Klassengleichheit entscheidet die Auslosung. Wenn zwei
klassengleiche Vereine in der nachfolgenden Runde aufeinander treffen,
so hat jener Verein Platzwahl, der zuletzt auswärts gespielt hat.
Hatten beide Vereine Heimvorteil oder ein Auswärtsspiel, entscheidet
das Los. Sollte ein Verein seinen Platz nicht benützen können, so
findet das Spiel automatisch auf der Anlage des zugelosten Gegners
statt.
Alle Spiele werden über das Netzwerk des OÖFV abgewickelt.
Spielberechtigung:
Der
Innviertlercup ist ein Bewerb für Amateurmannschaften. Demzufolge darf
an einem Cupspiel jeder Spieler teilnehmen, der am Tag des Spieles für
seinen Verein spielberechtigt ist und den Amateurstatus besitzt.
Spieler die auch dem Kader eines Bundesliga-Vereines angehören, sind
nur bis zum Jahrgang 1990 oder jünger spielberechtigt. Die E24- und
Stammspielerregelung sind bei den Cupspielen ungültig. Bei den
Cupspielen können insgesamt fünf Spieler ausgetauscht werden. Diese
fünf Spieler müssen vor Spielbeginn im Spielbericht aufscheinen.Es
können, wie in der Meisterschaft, nur zwei Nicht-Österreicher
eingesetzt werden.
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Pro Verein ist nur eine Mannschaft teilnahmeberechtigt und es erfolgt
die Einstufung nach der Klassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft zum
Zeitpunkt des Nennschlusses.
Spieltermine:
● 11. und 12. Juli 2009 (Vorrunde/Blitzturniere) ● 18. und 19. Juli 2009 (1. Hauptrunde) ● 24. und 25. Juli 2009 (2. Hauptrunde) ● 1. August 2009 (Finaltag)
Im beiderseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung des Cup-Komitees können Spiele auch unter Flutlicht durchgeführt werden, wenn dieses kommissioniert ist. Spielabsagen wegen Unbenützbarkeit des Platzes dürfen nur vom nominierten Verbandsschiedsrichter vorgenommen werden. Der Gegner und das Cup-Komitee sind sofort von der Absage zu verständigen. Ein abgesagtes Cupspiel muss am darauf folgenden Tag nachgetragen werden. Nach der Vorrunde werden die Spieltermine jeweils am Montag, 12 Uhr, im Gasthaus Knechtelsdorfer in Antiesenhofen, Telefon 07759/5247, festgesetzt (am 13. und 20. Juli 2009). Terminwünsche sind ausschließlich dort zu deponieren. Der anwesende Vereinsvertreter hat entscheidendes Stimmrecht vor dem nicht anwesenden Funktionär.
Halbfinale und Finale finden am Samstag, 1. August 2009, an einem vom Cup-Komitee noch zu bestimmenden Ort statt. Die vier Finalisten werden zur Entscheidung eingeladen. Die Spiele für das Halbfinale werden am Samstag, 25. Juli, 20.30 Uhr, im Gasthaus Knechtelsdorfer in Antiesenhofen ausgelost.
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Proteste:
Proteste sind innerhalb von 24 Stunden nach dem Spiel schriftlich beim Cupkomitee (Adresse: Innviertler Fußballcup, Am Mühlberg 8, 4963 St. Peter, Fax: 07722/83200 oder E-Mail: innviertlercup@inode.at ) zu deponieren. Gleichzeitig ist eine Protestgebühr von € 150,-- zu bezahlen.
Leitung:
Die Durchführung des Bewerbes obliegt dem Innviertler Cup-Komitee, das in allen Angelegenheiten, außer in Disziplinarfällen, endgültig entscheidet.
Finanzielle Bestimmungen:
Bei sämtlichen Spielen (ausgenommen Finaltag) erfolgt eine Teilung der Nettoeinnahmen (das sind Bruttoeinnahmen abzüglich der Schiedsrichtergebühren). Andere Ausgaben können nicht geltend gemacht werden. Der Heimverein trägt einen allfälligen Fehlbetrag.
Schiedsrichtergebühr: Es gilt die Gebühr des niederklassigen Vereines! Abrechnung in der Vorrunde nach Turnier-Minuten.
Jeder Verein ist berechtigt, 2 Kassiere mit Einschaurecht in die Gebarung zu stellen. Der Reingewinn vom Finaltag wird zu gleichen Teilen (je 25 %) auf die vier Vereine aufgeteilt.
Anmeldegebühr:
Diese beträgt 40 Euro und ist bis zum 10. Juni 2009 auf das Konto 212.530 bei der Raiba Region Altheim (Blz. 34030) zu überweisen.
Eintrittspreise:
Eintrittspreise für die Vorrunde (Blitzturniere) werden extra festgelegt.
Hauptrunde: mindestens 4 Euro. Jugendliche ab 15 Jahren, Pensionisten, Bundesheer und Frauen zahlen jeweils mindestens zwei Euro. Höhere Eintrittspreise sind nach Einigung zwischen den Vereinen erlaubt. Die Eintrittspreise für die Finalspiele werden vorher gesondert vom Cup-Komitee festgelegt. Dauerkarten haben keine Gültigkeit!
Nichtantreten:
Bei Nichtantreten zu einem ausgelosten und festgesetzten Spiel aus Verschulden eines Vereines wird das Spiel strafbeglaubigt. Darüber hinaus hat der schuldige Verein an das Cupkomitee einen Betrag von 150 Euro zu bezahlen, der an den Gegner überwiesen wird.
Ausschlüsse:
Die Spiele des Cups fallen unter die Zuständigkeit des Disziplinarausschusses des OÖ. Fußballverbandes. Gelb-Rote Karten ziehe KEINE Matchstrafe nach sich.
Freikarten:
Der Gastverein erhält 5 Freikarten. Weites haben 16 Spieler freien Eintritt.
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